Bund und Kantone haben beschlossen, die
Palliative Care in der Schweiz zu fördern. Sie haben dazu die „Nationale
Strategie Palliative Care“ lanciert, die nun um drei Jahre von 2013 – 2015
verlängert wird. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang unter anderem
Finanzierungfragen und Fragen der Ausbildung und Weiterbildung.
Mit der «Nationalen Strategie Palliative Care
2013–2015» wollen Bund und Kantone einen Beitrag dazu leisten, die
Lebensqualität für sterbende Menschen in der Schweiz zu verbessern. Dazu soll
die Palliative Care besser in die bestehenden Strukturen des Gesundheits- und
Bildungswesens verankert werden.
Der Schwerpunkt der Nationalen Strategie soll
darum in den nächsten drei Jahren auf die palliative Grundversorgung gelegt
werden. Rund 80 Prozent der Patientinnen und Patienten können am Lebensende
durch die Leistungserbringer der Grundversorgung betreut werden – zu Hause, im
Pflegeheim oder im Akutspital. Bedingung dafür ist, dass die betreuenden und
behandelnden Fachpersonen über die nötigen stufengerechten Kompetenzen in
Palliative Care verfügen. Nur ein Fünftel der Palliativpatientinnen und
-patienten braucht eine so komplexe Behandlung und Pflege, dass sie ein Angebot
der spezialisierten Palliative Care, wie etwa eine Palliativklinik, nötig
haben.
Im Rahmen der «Nationalen Strategie Palliative
Care 2013–2015» wollen Bund und Kantone zusammen mit den wichtigsten Partnern
Massnahmen umsetzen, die mithelfen, dass Palliative-Care-Leistungen in der
Grundversorgung in der Schweiz besser bekannt und verfügbar sind. Unter der
Federführung der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK werden diese Leistungen
einheitlich festgelegt. Danach soll gemessen werden, welcher Aufwand für die
Erbringung dieser Leistungen entsteht.
Klärung von Finanzierungsfragen bezüglich Palliativ Care
Diese Bezifferung bildet die Basis zur Klärung
der bestehenden Finanzierungsfragen. Für spezialisierte Palliative-Care-Stationen
oder -Kliniken soll darüber hinaus eine spezifische Tarifstruktur geschaffen
werden, um die heute unterschiedliche Handhabung zu vereinheitlichen. Das seit
diesem Jahr eingeführte System mit Fallpauschalen ist für Palliative Care
ungeeignet. Es ist auf
Patientinnen und Patienten ausgerichtet, die wieder gesund werden.
Bildungsbedarf im Bereich Palliative Care
Unter der Federführung des Bundesamtes für
Gesundheit (BAG) und des Bundesamt für Berufsbildung und Technologie wurde ein
Nationales Bildungskonzept erstellt. Auf allen Bildungsstufen sind die
Verantwortlichen nun aufgerufen zu überprüfen, ob Handlungsbedarf in Bezug auf
die Umsetzung der Empfehlungen vorhanden ist.
Für den übergreifenden Austausch bildete sich
das «Forum Bildung und Arbeitswelt Palliative Care». Der Bereich
Freiwilligenarbeit ist in der
ersten Strategie unter dem Aspekt der Bildung betrachtet worden. Diese
Betrachtungsweise soll nun im Hinblick auf eine gemeindenahe Palliativversorgung
erweitert werden.
Mit diesen und weiteren Massnahmen wollen Bund
und Kantone gewährleisten, dass schwerkranke und sterbende Menschen in der
Schweiz überall Zugang zu ihren Bedürfnissen entsprechender Palliative Care
erhalten.
Quelle:
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=46466
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